Gesunde Arbeitsbedingungen

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

RENMEN unterstützt Sie dabei, gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen zu erkennen und passende Maßnahmen zu entwickeln. Umfang und Vorgehen richten sich nach Ihrer Organisation und dem Stand Ihrer bisherigen Gefährdungsbeurteilung.

Vorhaben besprechen
Symbolbild: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Wann Handlungsbedarf besteht

Arbeitgeber müssen psychische Belastungen bei der Arbeit in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Seit 2013 ist dies ausdrücklich im Arbeitsschutzgesetz genannt. Handlungsbedarf besteht insbesondere, wenn:

  • psychische Belastungen bislang noch nicht systematisch beurteilt wurden;
  • Hinweise auf Überlastung, hohe Krankenstände oder Probleme in der Zusammenarbeit vorliegen;
  • Umstrukturierungen, neue Technologien oder andere Veränderungen eine Überprüfung erforderlich machen.

Ihr Nutzen als Unternehmen

Ungünstige Arbeitsbedingungen können Zeit, Leistung und Geld kosten. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zeigt, wo Handlungsbedarf besteht und welche Verbesserungen Sie gezielt angehen können.

  • Ausfallrisiken reduzieren: Arbeitsbedingte Überlastung frühzeitig erkennen und ihren Ursachen entgegenwirken. Das kann helfen, krankheitsbedingte Ausfälle und zusätzliche Belastungen im Team zu begrenzen.
  • Reibungsverluste verringern: Häufige Unterbrechungen, unklare Zuständigkeiten und Informationslücken sichtbar machen. So schaffen Sie Ansatzpunkte für verlässlichere Abläufe und weniger vermeidbare Fehler.
  • Budget gezielt einsetzen: Erkennen, welche Tätigkeitsbereiche und Arbeitsbedingungen besondere Aufmerksamkeit benötigen. Damit konzentrieren Sie Maßnahmen auf den tatsächlichen Handlungsbedarf.
  • Arbeitsschutz nachvollziehbar umsetzen: Psychische Belastungen systematisch beurteilen, erforderliche Maßnahmen ableiten und deren Umsetzung und Wirkung dokumentieren.

Was Sie von RENMEN erhalten

  • Eine fachliche Analyse nach Tätigkeitsbereichen; weitere Gruppenauswertungen werden bei Bedarf und unter Wahrung der Vertraulichkeit vereinbart.
  • Einen übersichtlichen Bericht und eine Ergebnispräsentation mit förderlichen Arbeitsbedingungen, kritischen Aspekten und Handlungsbedarf.
  • Eine auf Ihren Bedarf abgestimmte Begleitung bei Maßnahmen, Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle im vereinbarten Leistungsumfang.

Wie wir vorgehen

  1. Vorbereitung: Wir klären Ziele, Beteiligte und Zuständigkeiten. Gemeinsam legen wir das Verfahren und die Information der Beschäftigten fest.
  2. Tätigkeitsbereiche: Wir gruppieren vergleichbare Arbeitsbedingungen und stimmen Auswertungsgruppen sowie den Schutz vertraulicher Angaben ab.
  3. Ermittlung und Beurteilung: Wir erfassen die Arbeitsbedingungen mit geeigneten Befragungen, Interviews oder Workshops und bewerten den Handlungsbedarf.
  4. Maßnahmen und Umsetzung: Wir unterstützen die Ableitung geeigneter Maßnahmen. Gemeinsam werden Prioritäten, Verantwortliche, Termine und Ressourcen vereinbart.
  5. Wirksamkeit und Fortschreibung: Wir begleiten nach Vereinbarung die Überprüfung der Maßnahmen und die Aktualisierung der Beurteilung. Die Schritte und Ergebnisse werden dokumentiert.

Häufige Fragen

Was bedeutet psychische Belastung?

Gemeint sind äußere Einflüsse bei der Arbeit, die auf Denken, Aufmerksamkeit und Gefühle wirken. Sie können förderlich oder ungünstig sein. Die GB Psyche untersucht Arbeitsbedingungen; sie dient nicht der Diagnose psychischer Erkrankungen einzelner Beschäftigter.

Welche Themen werden betrachtet?

Wir betrachten Arbeitsinhalt und Aufgaben, Arbeitsorganisation und Arbeitszeit, soziale Beziehungen sowie Arbeitsumgebung und Arbeitsmittel. Dazu gehören etwa Handlungsspielraum, Informationsfluss, Unterbrechungen, Führung und Zusammenarbeit. Besondere Bedingungen wie hybrides Arbeiten oder Hinweise auf Mobbing werden bei Bedarf vertieft.

Wie oft muss sie durchgeführt werden?

Es gibt keine allgemeine gesetzliche Wiederholungsfrist von beispielsweise drei Jahren. Die Beurteilung muss aktuell bleiben. Veränderungen der Arbeitsbedingungen, neue Erkenntnisse über Gefährdungen oder unzureichend wirksame Maßnahmen können eine Überprüfung und Aktualisierung erforderlich machen.

Wie werden vertrauliche Angaben geschützt?

Vor der Erhebung werden Auswertungsgruppen, Zugriffsrechte und der Umgang mit Freitexten festgelegt. Gruppenergebnisse werden nur bei ausreichender Größe ausgewiesen. Für kleine Teams wählen wir ein geeignetes Vorgehen, das vertrauliche Angaben schützt.

Ihr nächster Schritt

Lassen Sie uns Ihr Vorhaben besprechen.

Sie möchten die GB Psyche erstmals durchführen oder eine bestehende Beurteilung weiterentwickeln? Wir besprechen Ihren Ausgangspunkt und den passenden Umfang der Begleitung.

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